Kein Elterngeld für Mini-Jobber?

schnippewippe

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Kein Elterngeld für Mini-Jobber? Sparwut der Regierung trifft Geringverdiener

Regierung will Elterngeld streichen: Wer sich in Deutschland mit sogenannten Minijobs durchs Leben schlägt, darf sich in Zukunft wohl noch einen Viert- oder Fünftjob zulegen, denn wenn die Sparpläne der Regierung tatsächlich greifen, wird wohl auch für Minijobber das Elterngeld gestrichen bzw. um bis 300 Euro reduziert.

Warum die schwarz-gelbe Regierung ausgerechnet bei fleißigen und arbeitswilligen Menschen den Rotstift ansetzen will, wird wohl kein klar denkender Mensch verstehen, aber wenn nun auch Leistung bestraft wird, müssen sich die Damen und Herren nicht wundern, wenn sich bald viele Geringverdiener vollkommen aus dem Steuersystem verabschieden und lieber Hartz IV kassieren, und nebenbei schwarz arbeiten gehen!...........mehr im Link
Wie kann man nur auf so etwas kommen. Menschen die alles versuchen ,um nicht vom Staat sein Geld zu leben ,werden dafür auch noch bestraft.

Wieso sind diese Arbeiter weniger wert ,als die Arbeiter anderen Arbeiter.

Ich wunder mich echt ,dass es bei uns noch so ruhig ist.
 
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manafraid

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Da kann ich Dir nur beipflichten. Aber, es wird nicht so ruhig bleiben, das glaube ich nicht. Ist ne Sauerei schlechthin.
Allerdings bin ich der Auffassung, daß man zumindest in Problemfamilien verstärkt Gutscheine statt Bargeld einsetzen sollte. Hier gibt es doch so einige, die, mit Sicherheit auch das Elterngeld, sehr rasch versaufen.

Gruß
manafraid
 

schnippewippe

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Das mit den Gutscheinen gab es bei uns ja schon .Wer schon mal auffällig wurde bekam Gutscheine. Hilfebedürftige die ihre Miete nicht pünklich bezahlten ,bekamen das Geld nicht mehr überwiesen. Das ging dann gleich an den Vermieter.
Wenn man Bekleidungsgeld oder andere Zuschüsse bekam musste man auch später die Kaufbeläge vorlegen. Dann kam die Umstellung mit Hartz IV - Arbeitslosengeld II und das mit den Gutscheinen gab es dann bei uns wohl nicht mehr.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Allerdings bin ich der Auffassung, daß man zumindest in Problemfamilien verstärkt Gutscheine statt Bargeld einsetzen sollte. Hier gibt es doch so einige, die, mit Sicherheit auch das Elterngeld, sehr rasch versaufen.
Dann kam die Umstellung mit Hartz IV - Arbeitslosengeld II und das mit den Gutscheinen gab es dann bei uns wohl nicht mehr.
Die Vergabe von Gutscheinen ist immer noch möglich.
Siehe:
§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
(2) Solange sich der Hilfebedürftige, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweist, mit der Regelleistung nach § 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.
§ 23 (2) Sozialgesetzbuch (SGB II)
 
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