Zitat:
Zitat von manafraid
Allerdings bin ich der Auffassung, daß man zumindest in Problemfamilien verstärkt Gutscheine statt Bargeld einsetzen sollte. Hier gibt es doch so einige, die, mit Sicherheit auch das Elterngeld, sehr rasch versaufen.
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Dann kam die Umstellung mit Hartz IV - Arbeitslosengeld II und das mit den Gutscheinen gab es dann bei uns wohl nicht mehr.
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Die Vergabe von Gutscheinen ist immer noch möglich.
Siehe:
§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
(2) Solange sich der Hilfebedürftige, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweist, mit der Regelleistung nach § 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.
§ 23 (2) Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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