Bundesverfassungsgericht
Alkohol-Verkaufsverbot ist verfassungsgemäß
Es bleibt dabei: In Baden-Württemberg gibt es zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an Tankstellen keinen Alkohol zu kaufen. Eine Klage dagegen hat das Bundesverfassungsgericht nun abgewiesen - die Einschränkung sei für das Gemeinwohl hinnehmbar.
Quelle&mehr:
faz.net
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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