AW: Justizminister planen Fahrverbote bei Diebstahl
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Zitat von schnippewippe
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Die Justizminister planen angeblich, bei Delikten wie Diebstahl den Führerschein zu entziehen Die Justizminister der Länder wollen offenbar den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag steht nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die kommende Woche in Hamburg tagt.
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 gibbet doch schon.Kennen die ihre Gesetze nicht??
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§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
Quelle: bundesrecht.juris.de/stgb/§ 69.html
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Ein Beispielurteil: ra-kotz.de/fuehrerscheinentzug
 Da war auch noch: spiegel.de/Fahrverbot für Skinheads?
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