Ich hab den Widerruf per Brief geschrieben, aber ohne Einschreiben. Einschreiben wäre mir auf die Dauer zu teuer, weil ja im Laufe der Zeit viele Mahnungen kommen. Nur bei gerichtlichen Mahnbescheiden würde ich per Einschreiben mit Rückantwort machen. Ich hab geschrieben, daß die Forderung...