schnippewippe
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SIM-Lock entfernen ist strafbar
SIM-LockNach dem AG Nürthingen (hier berichtet), hat nun auch das Amtsgericht Göttingen (Aktenzeichen noch nicht bekannt) festgestellt, dass das Entfernen eines SIM-Lock eine Strafbarkeit, nämlich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§269a StGB) sowie Datenveränderung (§303a StGB) darstellt. Laut ersten Presseberichten ist das Thema damit aber erst der Auftakt, der Strafverteidiger hat wohl angekündigt, die nächste Instanz zu beschreiten.
Das Thema bleibt spannend, speziell da inzwischen das Entfernen des SIM-Locks ein finanzstarker Markt geworden ist: In Fällen wie den hier verhandelten bietet jemand gegen Bezahlung die Entfernung von SIM-Locks an. Es geht also nicht um den Privatnutzer, der auf Grund einer Anleitung aus dem Internet selber entsperrt, sondern um das gewerbliche Handeln, auch wenn es materiell-rechtlich keinen Unterschied im Rahmen der §§269a, 303a StGB darstellt warum man den SIM-Lock entfernt...............aus dem link
Der SIM-Lock, auch Netzcode, Netcode (beides nicht zu verwechseln mit Netzcode als „network code“, zu deutsch etwa: Netzwerk-Programmcode) und Beschränkungscode (Nokia) genannt, ist ein Begriff aus dem Mobilfunk-Bereich und beschreibt die Einschränkung der Nutzbarkeit des Mobilfunkgerätes auf SIM-Karten, die bestimmte Kriterien erfüllen. Zurzeit können Mobiltelefone so gesperrt werden, dass sie nur SIM-Karten von bestimmten Ländern und/oder Anbietern und/oder Netzen und/oder SIM-Typen akzeptieren.......................aus dem link