"Ohrfeige" für Abzocker Uelzener Amtsgericht stärkt Opfern von Online-Abo-Fallen den

schnippewippe

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"Ohrfeige" für Abzocker Uelzener Amtsgericht stärkt Opfern von Online-Abo-Fallen den

"Ohrfeige" für Abzocker
Uelzener Amtsgericht stärkt Opfern von Online-Abo-Fallen den Rücken
Denn das Landgericht Mannheim hat erstmalig geurteilt, dass im Falle einer Internet-Abzocke das Dienstleistungsunternehmen auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, die bei dem Abgezockten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes anfallen. "
Nun gut es gibt ja auch schon andere Urteile darüber. :) Aber trotzdem finde ich diesen Beitrag interessant.

Zum Beispiele :
1)
Dass man Kosten für eine Rechtsberatung erstattet bekommt, setzt natürlich voraus, dass die Gegenseite zahlungsfähig ist.

Denn nicht umsonst wählen einschlägige Internet-Abzocker die Geschäftsform Limited (Ltd.) - "meist ist von ihnen nur schwer etwas zu holen", weiß Springer.
Darüber habe ich noch nie nachgedacht :huh:

2)
"Es hat viel Überzeugungsarbeit gekostet, aber das Uelzener Amtsgericht erachtet sich nunmehr für zuständig, wenn Betroffene aus Uelzen in die Offensive gegen Abzocker gehen", sagt Springer.

Obwohl bei juristischen Gegenangegriffen seitens der abgezockten Opfer eigentlich immer das Gericht am Wohn- und Geschäftssitz des Beklagten, also der Internet-Dienstleister, zuständig sei. "Das ist bundesweit neu und keineswegs unstrittig und stärkt Abgezockten in Uelzen massiv den Rücken", betont Springer. Denn damit stehe fest, dass Betroffene nicht erhebliche Fahrtkosten und Zeitaufwand auf sich nehmen müssen, wenn sie ihre Rechte gerichtlich klären lassen wollen
Das müsste überall eingeführt werden. Da würden bestimmt noch mehr """ Kunden """ den Weg gehen.

3)
"In diesem konkreten Fall haben die Seiten-Betreiber nicht beweisen können, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist", sagt Lutz Jordan, Direktor am Amtsgericht Uelzen. Denn die gescannte und vermeintlich von der Uelzenerin stammende IP-Adresse lässt nach längerer Zeit keinen Rückschluss mehr auf einen konkreten Internet-Anschluss zu. Der Internetdienstleister hatte somit im Prozess keine Chance mehr zu beweisen, wer tatsächlich die Vertragsdaten eingegeben und auf "OK" geklickt hat.

Der angebotene Sachverständigenbeweis, dass der Vertragsschluss durch Zuordnung einer gescannten IP-Adresse bewiesen werden kann, ist nach Auffassung des Amtsgerichts Uelzen also nicht geeignet. "Denn", so IT-Fachanwalt Springer, "die Daten zur Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem konkreten Internetzugang müssen gelöscht werden, sobald diese nicht mehr zu Abrechnungszwecken benötigt werden - bei DSL-Flatrates in der Regel bereits nach drei bis fünf Tagen nach Einwahl.
Die Zitate sind Ausschnitte aus dem Bericht im Link ..az-online.de

Der Link dazu
Die Richter am Landgericht Mannheim entschieden, dass eine Drohung mit Betrugsanzeige zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig sei. Sie stellten auch klar, dass man das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausschließen darf. Genau das hatten die Betreiber von opendownload.de versucht. Sie behaupteten, dass man nach der Anmeldung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten dürfe - Unsinn, wie die Richter klarstellten.
 
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