0900 Nr. zur Gewinnermittlung unlauter
Leitsatz:
Ein Unternehmen handelt unlauter, wenn es durch die Aufforderung, einen Gewinn-Auszahlungstermin zu bestätigen, den Eindruck erweckt, dass der Kunde tatsächliche Gewinnchancen hat. Der Umstand der Unlauterbarkeit wird darüber hinaus bestätigt, wenn vor der eigentlichen Gewinnermittlung zu einem kostenintensiven Anruf einer 0900-Rufnummer gedrängt wird.
Quelle&mehr: gluecksspiel-und-recht.de/Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 14 U 178/09
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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