|
|
19.04.2010, 14:43
|
#1 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.427
|
Inkasso Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Zitat:
In der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 01.04.2010 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten, die wichtige Änderungen und Einschränkungen im Inkassobereich enthält.
Nach § 28a BDSG ist die Übermittlung der Schuldnerdaten an “Auskunfteien” – die notwendiger Weise die Grundlage eines jeden Inkasso ist – erst zulässig, wenn...................................alles darüber im link
|
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:27 Uhr.