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Alt 19.04.2010, 14:43   #1 (permalink)
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Standard Inkasso Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Zitat:
In der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 01.04.2010 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten, die wichtige Änderungen und Einschränkungen im Inkassobereich enthält.

Nach § 28a BDSG ist die Übermittlung der Schuldnerdaten an “Auskunfteien” – die notwendiger Weise die Grundlage eines jeden Inkasso ist – erst zulässig, wenn...................................alles darüber im link
__________________
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
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