Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 7.4.10 BVerfG: Aus Anwaltsschreiben darf online wört

schnippewippe

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BVerfG: Aus Anwaltsschreiben darf online wörtlich zitiert werden

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.2.2010 (Az.: 1 BvR 2477/08) zum wiederholten Mal die Meinungsfreiheit gestärkt und Entscheidungen des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin aufgehoben, die dem Bescherdeführer verboten hatten, im Internet wörtliche Zitate aus Anwaltsschreiben zu veröffentlichen.

Das Bundesverfassungsgericht stellt zunächst klar, dass in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit neben Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen fallen, sofern diese zur Bildung von Meinungen beitragen können. Diese Reichweite der Meinungsfreiheit ist leider immer noch nicht bei allen Instanzgerichten bekannt...........weiter im link
 
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