|
|
 |
|
13.11.2010, 12:36
|
#12 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.427
|
AW: Glücks - Gewinn und Lottospiel- Urteile
VG Mainz: Sportwetten-Verbot bleibt weiterhin sofort vollziehbar
13.11.10
Zitat:
Auch nach den aktuellen Entscheidungen des EuGH zu dem staatlichen Glücksspielmonopol in Deutschland bleiben behördliche Untersagungsverfügungen gegenüber den Vermittlern von Sportwetten an private Sportwettenanbieter sofort vollziehbar, weil die erforderlichen Vermittlungserlaubnisse fehlen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren entschieden.
Zwar spreche nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH vieles dafür, dass das (rheinland-pfälzische) Sportwettenmonopol europarechtswidrig sei und somit die das Monopol begründenden Vorschriften nicht anwendbar seien, befanden die Richter. Auch bei Wegfall des staatlichen Monopols bleibe die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten jedoch generell erlaubnispflichtig..............................we iter im link
|
|
|
|
11.07.2011, 09:07
|
#13 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.427
|
VG Düsseldorf: Mau-Mau ist als verbotenes Internet-Glücksspiel einzustufen
VG Düsseldorf: Mau-Mau ist als verbotenes Internet-Glücksspiel einzustufen
Zitat:
Nach Ansicht des VG Düsseldorf (Beschl. v. 29.04.2011 - Az.: 27 L 471/10) überwiegen beim bekannten Gesellschaftsspiel "Mau-Mau" die Zufalls-Elemente, so dass es sich um ein Glücksspiel handelt.
Dem Kläger wurde von der zuständigen Behörde angeboten, das Gesellschaftsspiel "Mau-Mau" über das Internet anzubieten, da es sich um ein verbotenes Glücksspiel handle.
Die Düsseldorfer Richter bestätigten diese Einstufung.
Obwohl es im Spiel durchaus Situationen gebe, in denen der Spieler Geschicklichkeit und Taktik beweisen müsse, überwöge doch die Momente des Zufalls. Diese zeige sich vor allem beim Verteilen der Karten, auf das der Spieler keinen Einfluss habe. Darüber hinaus seien auch die Reihenfolge der Karten sowie die Farbe und die Zahl vom Zufall abhängig, so dass der Spielablauf nur sehr begrenzt vom Spieler beeinflusst werden könne.
Da die Richter das Spiel als zufallsabhängig bewerteten, sei von einem verbotenen Glücksspiel auszugehen, welches aufgrund der Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages nicht angeboten werden dürfe...........aus dem link
|
|
|
|
10.09.2011, 07:24
|
#14 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.427
|
VGH Kassel: Internet-Verbot von privaten Glücksspielen vollziehbar
VGH Kassel: Internet-Verbot von privaten Glücksspielen vollziehbar
Zitat:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem soeben den Beteiligten bekanntgegebenen Beschluss vom 7. September 2011 erstmals die Vollziehbarkeit eines Bescheids des Hessischen Ministeriums des Innern bestätigt, mit dem einem von Gibraltar aus operierenden Unternehmen die Vermarktung von Sportwetten und anderen Glücksspielen via Internet in Hessen und mehreren anderen Bundesländern untersagt worden ist. .................................................. .....
..................Zum anderen lasse der Internetauftritt der Beschwerdeführerin erkennen, dass sie selbst mit der Mehrfachteilnahme der Spieler und deshalb trotz dieser Einsatzbeschränkung mit einem maximalen Einsatz pro Tag und Spieler von 100,00 € und mit maximalen Verlusten pro Tag und Spieler von 30,00 € bzw. von 200,00 € pro Monat und Spieler rechne.
Aktenzeichen: 8 B 1552/10 .................mehr im link
|
|
|
|
28.09.2011, 08:05
|
#15 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.427
|
Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben
Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben
Zitat:
LG Hannover: Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben
28.09.11
DruckenVorlesen
Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover hat es einem in London ansässigen Anbieter von Internetglücksspielen untersagt, auf Internetseiten, die in Deutschland abgerufen werden können, für Glücksspiele zu werben. Die Richter gaben damit einer Klage der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH statt.
Die Werbung des beklagten Anbieters auf deutschen Internetseiten verstoße gegen das generelle Verbot von Werbung für Glücksspiele im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), befanden die Richter. Die Kammer zeigte sich dabei davon überzeugt, dass sich die Beklagte mit ihrem Internetauftritt zielgerichtet und gewollt zumindest auch an Spielteilnehmer aus Deutschland gerichtet habe.
Das generelle Internetwerbeverbot aus dem GlüStV verstoße darüber hinaus auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu staatlichen Monopolen bei Sportwetten nicht gegen EU-Recht. Auch im Falle der Europarechtswidrigkeit eines staatlichen Glücksspielmonopols sei das generelle Verbot der Internetwerbung für das Glücksspiel mit EU-Recht vereinbar, da der nationale Gesetzgeber den Vertriebskanal Internet bei Glücksspielen gesondert regeln könne, so die Kammer.
(Az.: 25 O 98/10)
Quelle: Pressemitteilung des LG Hannover ..................aus dem link
|
|
|
|
16.12.2011, 01:01
|
#16 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.427
|
AW: Glücks - Gewinn und Lottospiel- Urteile
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.
|