Das finde ich auch gut so. Wenn ich nur an den Betreiber einer Seite für Kochrezepte denke
Warnung vor "Marions Kochbuch" - ARD Plusminus
Zitat:
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Die 3. Kammer des Ersten Senats des Verfassungsgerichtes nahm nun die Verfassungsbeschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an (Beschluss 1 BvR 2062/09). Die Begründung des Gerichts: Der Antragsteller konnte nicht glaubhaft machen, dass er durch die 100-Euro-Regel beeinträchtigt sei................mehr darüber im link
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Habe noch etwas über "Marions Kochbuch" gefunden. Das dürfte Seitenbetreiber interessieren.
Forenbetreiber muss nicht sämtliche Inhalte überprüfen - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07