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Alt 13.02.2010, 12:23   #1 (permalink)
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Beiträge: 9.721
Standard Rätselspiel-Veranstalter muss Millionengewinn auszahlen

Rätselspiel-Veranstalter muss Millionengewinn auszahlen

Zitat:
Teilnehmer von Rätselspielen können die versprochenen Gewinne einklagen – auch in Millionenhöhe. In einem am Montag veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil verpflichtete das Amtsgericht München einen Internet-Veranstalter zur Auszahlung der versprochenen Preise. Im Gegensatz zu einem Glücksspiel hänge der Erfolg bei einem Geschicklichkeits- oder Rätselspiel vor allem von den Fähigkeiten und vom Wissen des Spielers ab. „Der versprochene Preis stellt eine Auslobung dar und ist damit bindend“, erklärte das Gericht. Nur wenn der Zufall im Vordergrund stehe wie bei Wettspielen, gebe es keinen Gewinnanspruch...........mehr im link
Damit sind wohl auch diese uns sehr bekannten Spiele gemeint.


Gewinnchance hängt nicht wie bei Glücksspiel vom Zufall sondern vom Wissen ab
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank

Geändert von schnippewippe (13.02.2010 um 13:28 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2010, 16:02   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
Standard AW: Rätselspiel-Veranstalter muss Millionengewinn auszahlen

Guckste auch hier>> www.onlinequiz.de
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Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
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