Onlineshops müssen Alternative zu "Sofortüberweisung" anbieten

schnippewippe

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Onlineshops müssen Alternative zu "Sofortüberweisung" anbieten

Oftmals ist die Bezahlvariante die einzig kostenfreie Möglichkeit, einen Handel abzuschließen

Das Bezahlsystem "Sofortüberweisung.de", das von der deutschen Firma "Sofort" betrieben wird, gehört mittlerweile zu den fünf meistgenutzten Zahlungsinstrumenten im Onlinehandel. Nutzer, die auf externen Seiten etwas erwerben wollen, werden auf die Seite geleitet, wo sie mit Eingabe von Bankdaten ihr gewünschtes Produkt bezahlen. In vielen Fällen ist "Sofortüberweisung" die einzige Möglichkeit, die Rechnung ohne Zusatzkosten zu begleichen – während auf Kreditkarte, Nachnahme oder Vorkasse Gebühren aufgeschlagen werden. Das ist illegitim, entscheid nun das Landgericht Frankfurt.
Gericht: "unzumutbar"................................
 
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