Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern

schnippewippe

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Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern

Hat zwar nichts mit Abzocke zu tun, könnte aber für einen bestimmten Personenkreis hilfreich sein.

Der Sachverhalt

Die 38-jährige Kindesmutter und ihr 13-jähriger Sohn stammen aus Rumänien. Seit der Trennung vom rumänischen Kindesvater im Jahre 2005 leben Mutter und Sohn in Deutschland. Im September 2006 sprach der rumänische Gerichtshof Oradea der Mutter mit Zustimmung des Vaters das Recht zur "Großerziehung und Belehrung" des Kindes zu und beließ es im Übrigen bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Nach Schwierigkeiten der Mutter mit der Erziehung ihres Sohnes nahm das Jugendamt das Kind zunächst zeitweise in Obhut. Nachdem eine Betreuung im Haushalt der Mutter nicht möglich war, wurde der Junge im Dezember 2012 in die Wohngruppe eines Kinderheims aufgenommen, in welcher er seitdem lebt.

Mit dem angefochten Beschluss entzog das Familiengericht dem Vater vollständig und der Mutter teilweise - u.a. hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge - die elterliche Sorge. Gegen diesen Beschluss hat sich die Mutter mit ihrer Beschwerde gewandt und die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf sich beantragt, um das Kind in ihren Haushalt zurückzuholen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (3 UF 109/13).............weiter im link
 
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