Urteil: Kampfhundesteuer von 2000 € jährlich ist zu hoch

schnippewippe

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Urteil: Kampfhundesteuer von 2000 € jährlich ist zu hoch
Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (9 C 8.13) in Leipzig entschieden.
Der Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für einen „normalen“ Hund eine Hundesteuer von jährlich 75 €. Für einen so genannten Kampfhund – hier ging es um einen durch Verordnung des Freistaates Bayern gelisteten Rottweiler – erhebt die Gemeinde dagegen eine Jahressteuer von 2000 €. Gegen die in dieser Höhe festgesetzte Hundesteuer erhoben die Halter des Hundes Klage. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt die Regelung über die Kampfhundesteuer dagegen für ungültig und gab der Klage der Hundehalter statt. Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Einschätzung jetzt gefolgt.
Die Entscheidung......................................................
 
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