Amtsrichter entscheidet: Vertrag nach „Cold Call“ ist gültig

schnippewippe

New member
Ich stelle es hier ein, damit die Leser sich mal wieder klar werden, dass man auch per Telefon schnell Verträge am Hals haben kann. Legt sofort auf, wenn es Werbeanrufe sind !!!!!!!!!!!!


Amtsrichter entscheidet: Vertrag nach „Cold Call“ ist gültig
Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten. Verträge, die per „Cold Call“ abgeschlossen werden, sind allerdings gültig, so ein Gericht. Ein Urteil, das überrascht.
Per Gesetz sollen Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen, sogenannten Cold Calls, geschützt werden. Doch viele Firmen halten sich nicht an das Verbot und klingeln trotzdem weiter durch. Was viele Verbraucher nicht wissen: Angerufene, die sich einen Vertrag aufschwatzen lassen, müssen zahlen, auch wenn der Anruf selbst verboten ist. So entschied zumindest ein Amtsrichter in Lahr.
Telefonverträge nicht verboten

Der Fall: Eine Frau schloss einen Telefonvertrag ab und weigerte sich anschließend, die Rechnung zu zahlen, weil der Anbieter sie ohne ihr Einverständnis angerufen hatte. Das sah der Anbieter anders und klagte. Der Richter entschied zwar, dass der Werbeanruf selbst eine unzumutbare Belästigung war und der Anbieter damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe. Doch die gesetzliche Regelung betrifft nur die Anbahnung des Vertrags, nicht dessen Abschluss. Der Vertragsabschluss ist nach Ansicht des Richters gültig, weil die Kundin am Telefon weder getäuscht noch bedroht wurde. Das Gesetz, auf das sich die Kundin bezog, verbiete nicht den Abschluss von Verträgen per Telefon. .................................
 

europa2

New member
Wie schön endlich wieder freie Bahn für Betrüger, warum rufen die eigentlich nie diese Richter und Ihre Angehörigen an. Schade eigentlich.
 
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