BSG stoppt übliche Sozialhilfekürzung für Behinderte

schnippewippe

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BSG stoppt übliche Sozialhilfekürzung für Behinderte
Leben volljährige Behinderte oder Pflegebedürftige noch bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft, darf das Sozialamt dies nicht als Grund für geringere Sozialhilfeleistungen nehmen. Denn auch trotz einer geringeren Leistungsfähigkeit können sie im Zusammenleben mit anderen Personen einen eigenen Haushalt führen, so dass ihnen in der Regel eine ungekürzte Sozialhilfe zusteht, urteilte am Mittwoch, 23.07.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in drei Fällen (AZ: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R)...................
 
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