LG Landshut: eBay-Auktion kann bei (Erklärungs-) Irrtum abgebrochen werden

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LG Landshut: eBay-Auktion kann bei (Erklärungs-) Irrtum abgebrochen werden


LG Landshut, Urteil vom 28.05.2014, Az. 42 O 634/14
§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB

Das LG Landshut hat entschieden, dass bei einer irrtümlichen Einstellung eines Angebots bei eBay dieses trotz vorhandender Gebote zurückgezogen werden kann.

Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer die eBay-App benutzt, welche die Verwendung von Daten ähnlicher Angebote ermöglicht. In der Folge wurde der angebotene Pkw mangelfrei („Top-Zustand”, „sehr gepflegt”) und mit Bildern anderer Fahrzeuge angeboten.

Zwar komme, so die Kammer, nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 der eBay-AGB bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem aktuell Höchstbietenden zustande. Dies gelte aber ausdrücklich dann nicht, wenn der Verkäufer gesetzlich berechtigt sei, sein Angebot zurückzunehmen. Das Landgericht nahm einen Erklärungsirrtum an. Auch gewährte es dem Käufer keinen Schadensersatz, da die Auktion bereits drei Stunden nach Beginn abgebrochen und durch eine korrigierte Auktion ersetzt worden sei.

Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Lederer, Freising.
 
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