eBay-Auktion: Auktionstext beeinflusst späteren schriftlichen Kaufvertrag

schnippewippe

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eBay-Auktion: Auktionstext beeinflusst späteren schriftlichen Kaufvertrag

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (9 U 233/12) hatte sich mit einer eBay-Auktion zu beschäftigen: Ursprünglich wurde bei ebay ein KFZ angeboten. Telefonisch und per E-Mail haben sich Käufer und Verkäufer über den Kauf geeinigt, speziell der Kaufpreis wurde geklärt. Hiernach hat der Verkäufer die Auktion abgebrochen (es gab also keinen Kauf über eBay!) und hat das KFZ zum Käufer gebracht. Hier wurden KFZ und Geld übergeben, es kam zur Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages. Das OLG stellte nun fest, dass die Angaben im ebay-Auktionstext Beschaffenheitsangaben waren, die in den schriftlichen Kaufvertrag hineinwirken.......................................
 
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