Erstes deutsches Urteil gegen Keyseller

schnippewippe

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“Keyselling” verstößt gegen Urheberrecht – Erstes deutsches Urteil gegen Keyseller
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............Der Fall vor dem Landgericht Berlin

Ein Spielepublisher sah sich durch das Geschäftsmodell der Keyseller in seinen urheberrechtlich geschützten Rechten verletzt und mahnte den Betreiber eines Online-Shops für Spiele-Keys ab. Er forderte, dass dieser den Weiterverkauf aller Keys unterlässt, die zu Spielen gehören, an denen der Publisher die Rechte hält. Der Keyseller wehrte sich gegen die Abmahnung und erhob negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht solle feststellen, dass der Publisher wegen des Verkaufs der Produktschlüssel keine Unterlassungsansprüche gegen den Keyseller habe.

Seine Argumentation: Die UsedSoft-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 3. Juli 2012 – C-128/11) erlaube den Weiterverkauf von Produktschlüsseln. Danach habe sich das Vervielfältigungsrecht des Publishers erschöpft, wenn er das Spiel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr gebracht habe (sog. Erschöpfungsgrundsatz). Der Weiterverkauf sei dann zulässig, wenn der Original-Datenträger unbrauchbar gemacht wurde..................mehr im link
 
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