Die Bezeichnung als Geschäftsführer kann irreführend sein

schnippewippe

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Die Bezeichnung als Geschäftsführer kann irreführend sein

Das OLG München hat in seinem Urteil vom 14.11.2013 mit dem Aktenzeichen 6 U 1888/13 entschieden, dass die Bezeichnung als Geschäftsführer innerhalb des Impressums bei einem Einzelunternehmen nach §§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 5 a Abs. 3 UWG irreführend sein kann.

Der Einzelunternehmer in dem dortigen Verfahren hatte sein Impressum bei eBay derart gestaltet, dass er ein Phantasielogo für seinen Shop und darunter seinen Vor- und Zunamen mit dem Zusatz Geschäftsführer darstellte. Der Einzelunternehmer wurde aufgrund der Gestaltung seines Impressums abgemahnt. .........................mehr im link
 
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