schnippewippe
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Buttonlösung in der Praxis: „Bestellung abschicken“ ist unzulässig
Mit Urteil vom 19.11.2013 (Az.: 4 U 65/13) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass die Bezeichnung des Bestellbuttons mit „Bestellung abschicken“ unzulässig ist und nicht den gesetzlichen Anforderungen der sog. Buttonlösung entspricht.......................................