schnippewippe
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BGH zum IT-Strafrecht: Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides zu nicht-existenter Forderung ist Computerbetrug
Der Bundesgerichtshof nach nunmehr wohl abschliessend die Möglichkeit einer Strafbarkeit bei der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides zu einer tatsächlich nicht existierenden Forderung geklärt...................weiter im link