Dürfen Kinder in Internetspielen zum Kauf von Spielzubehör animiert werden

schnippewippe

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Dürfen Kinder in Internetspielen zum Kauf von Spielzubehör animiert werden
Zu einem viel beachteten Urteil des Bundesgerichtshofs gegen den Online-Spiele-Anbieter Gameforge liegen nun die Urteilsgründe vor. Es ging um die Frage, ob Kinder in Internetspielen zum Kauf von Spielzubehör animiert werden dürfen, konkret um eine an Kinder gerichtete Werbung für virtuelle Gegenstände in dem Spiel "Runes of Magic". Die Urteilsbegründung hat Auswirkungen auf den gesamten eCommerce..............................................
 

schnippewippe

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BGH bestätigt: Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern
28.10.14

Der BGH (Urt. v. 18.09.2014 - Az.: I ZR 34/12) hat seine Rechtsansicht bestätigt, dass dass der Anbieter Gameforge im Rahmen seines Online-Fantasy-Rollenspiels "Runes of Magic" nicht mit dem Slogan "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" werben darf.

Der BGH hatte bereits in der Vergangenheit zu dieser Angelegenheit ein Versäumnisurteil erlassen (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - Az.: I ZR 34/12). Gameforge hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, so dass es nun zu dem vorliegenden Urteil kam. ..............................................
 
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