Kosten einer Schließanlage bei Schlüsselverlust

schnippewippe

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Kosten einer Schließanlage bei Schlüsselverlust
Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil (Az.: 5 S 52/12) vom 24. Juni 2013 entschieden, dass ein Mieter, der beim Auszug aus seiner Wohnung feststellt, dass er einen der ihm für die Schließanlage des Gebäudes überlassenen Schlüssel verloren hat, die Kosten für den Austausch der gesamten Anlage zu übernehmen hat. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter keinen Austausch der Schlösser veranlasst. ...........................:ermm:
 
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