Leasingnehmer muss nicht zahlen – Kammergericht Berlin bestätigt Urteil gegen Toyota

schnippewippe

New member
Leasingnehmer muss nicht zahlen – Kammergericht Berlin bestätigt Urteil gegen Toyota

Wird ein Leasingnehmer durch Werbung für Kilometerleasing zum Abschluss eines Leasingvertrages bewegt, so ist eine im Vertragsformular enthaltene Restwertausgleichsklausel überraschend und damit gemäß § 305c Abs. 1 BGB unwirksam. Dieser Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 30.05.2013, Az. 7 O 159/12) schloss sich nun im Berufungsverfahren das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 15.10.2013 an.

Die Toyota Leasing GmbH hatte einen von uns vertretenen Leasingnehmer nach Ende des Leasingvertrages auf Zahlung von 5.478,00 Euro Restwertausgleich und 67,68 Euro Gutachterkosten verklagt. ...........................mehr im link
 
Oben