schnippewippe
New member
BGH: Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung ist kein Anerkenntnis
Geklärt wird diese Frage nun durch eine aktuelle Entscheidung des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 24.09.2013 – Az. I ZR 219/12). Danach gilt: Wer aufgrund einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgibt, erklärt damit nicht auch zugleich das Anerkenntnis des Unterlassungsanspruchs..............mehr im link