Falschen Code einscannen ist Vorbereitung von Diebstahl

schnippewippe

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Falschen Code einscannen ist Vorbereitung von Diebstahl
Eine Entscheidung, die auch für Examenskandidaten spannend sein dürfte: Ein Mann aus Bottrop hatte sich in einem Supermarkt zwei Zeitschriften ausgesucht, an der Selbstbedienungskasse allerdings jeweils den Strichcode einer günstigeren Tageszeitung eingescannt. Das LG Essen sprach von Computerbetrug. Das OLG ist anderer Ansicht: Der Mann hat einen Diebstahl begangen..............................
 
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