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Alt 25.11.2009, 23:33   #1 (permalink)
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Standard Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

Das hätte ich jetzt echt nicht für möglich gehalten.
Ich hätte mich gar nicht getraut damit vor Gericht zu gehen.

Auch wenn ein Versand- handelsgeschäft auf sittenwidrige Art zustande gekommen ist, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.

Die Klägerin in Deutschland hatte in einen Versandhandhandel ein illegales Radarwarngerät gekauft und reklamiert .

Zitat:
Der Kaufvertrag ist den Richtern zufolge zwar nichtig, weil die Verwendung von Radarwarnern in Deutschland verboten ist.
Gleichwohl habe die Käuferin das Recht zur Rückabwicklung, da sie das Gerät nicht in einem Laden, sondern im Versandhandel gekauft habe.
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 00:40   #2 (permalink)
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Ort: im Tal der Ahnungslosen
Beiträge: 659
Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

würd mich mal interessieren, WARUM sie das Ding reklamiert hat. Ist sie dennoch geblitzdingst worden?
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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung wieder (und meine Erfahrungen) und ersetzen in keinem Fall den Weg zu einem Anwalt.
kruemeltee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 03:56   #3 (permalink)
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Beiträge: 804
Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

Daß bereits der Kaufvertrag als sittenwidrig eingestuft wird, ist schon merkwürdig. Also darf ich mir es nicht einmal dann kaufen, wenn ich es in einem Land einsetzen will, in dem es erlaubt ist (Holland, meine ich, oder ist es inzwischen auch da verboten?). Naja, kaufen schon (auf sittenwirdriger und damit nichtiger Vertragsgrundlage), besitzen auch, nur nicht einsetzen.
Der im Urteil genannte Preis scheint mir doch außerordentlich hoch zu sein. Bis vor wenigen Jahren gab es die Geräte noch auf den Kanaren in jedem Pakistani-shop für ca. 50DM.
Auch in den USA sind die recht günstig und jeder hat so ein Ding. Nur, einsetzen darf man sie auch dort längst nicht in allen Staaten. Die Funktionsweise wurde mir auf einer Fahrt nach Washington mal vorgeführt: In Delaware verboten. An der Grenze nach Maryland konnten wir es einschalten und sind auch zumindest einmal mit einem lauten Ton gewarnt worden. In Washington mußte es wieder ausgeschaltet und nach unten gelegt werden.

Gruß
manafraid
manafraid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 15:19   #4 (permalink)
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Beiträge: 2.459
Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

Zitat:
Zitat von manafraid Beitrag anzeigen
Also darf ich mir es nicht einmal dann kaufen, wenn ich es in einem Land einsetzen will, in dem es erlaubt ist (Holland, meine ich, oder ist es inzwischen auch da verboten?).
Es gibt in Europa wenig Länder die es erlauben.
Eine Liste findet man hier: adac.de/Radarwarngeräte im Ausland
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 16:23   #5 (permalink)
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Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

äähm war das nicht eher so, dass man das Teil zwar BESITZEN durfte, aber nicht BENUTZEN ?
Winnimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 18:03   #6 (permalink)
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Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

Zitat:
Zitat von Winnimaus Beitrag anzeigen
äähm war das nicht eher so, dass man das Teil zwar BESITZEN durfte, aber nicht BENUTZEN ?
"Seriöse" Shops verkaufen die mit dem Hinweis Verkauf nur für Export.
Man muss in der Regel eine Erklärung unterschreiben:
"Hiermit bestätige ich, das ich das bei Ihnen gekaufte Radarwarngerät nicht in Deutschland benutzen werde, da ich es unverzüglich in ein anderes Land mitnehmen werde, als Geschenk oder zum Verkauf an einen dort wohnhaften Bürger in dessen Auftrag ich es besorge."

Ps.
§ 23 Stvo/Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Pps.
Fahrer,die einen Radarwarner benutzen,sollte man den Führerschein entziehen und eine MPU machen lassen.
Sie sind unfähig ein Fahrzeug zu führen.
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 20:27   #7 (permalink)
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Beiträge: 391
Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

also darf man es besitzen. Ist ja genauso wie mit einigen Waffenteilen...kaufen und besitzen darf man die Dinger, nur nicht montieren und benutzen....

Ach ja ... und eigentlich ist man sich sowieso nicht sicher, ob dieser Radarwarner auch wirklich funktioniert....
Winnimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 20:36   #8 (permalink)
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Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

Wer sich an die Regeln hält braucht auch keinen. Also wer braucht so ein teures Ding. Ich als Nichtautofahrer würde mal sagen, dass brauchen nur die , die sich eh nicht an die Vorschriften halten !!!! Und somit ihr und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden .
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schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 21:28   #9 (permalink)
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Beiträge: 391
Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

Ich brauch auch net so nen Teil... Und ich fahre gerne Auto.... Das Geld was andere in so einen Radarwarner reinpumpen, steck ich doch lieber in mein Auto , meine Tiere und in meine "Nebenherausbildung" ... Da hab ich mehr von und es ist sinnvoll angelegt.
Winnimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 06:24   #10 (permalink)
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Standard AW: Urteil /Radarwarnern in Deutschland verboten

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Pps.
Fahrer,die einen Radarwarner benutzen,sollte man den Führerschein entziehen und eine MPU machen lassen.
Sie sind unfähig ein Fahrzeug zu führen.
Ja aber: Was ist mit denen, deren Augen nur noch links und rechts der Straße nach Blitzgeräten suchen und dabei nicht mehr auf den eigentlichen Verkehr achten?? Passiert mir auch hin und wieder. Hier ganz in der Nähe verläuft eine kommunale Einnahmequelle in Form einer ehemals 70´er, jetzt 30´er Straße, an der es etwa 10 Verstecke für Blitzgeräte auf einem Kilometer Länge gibt. Häuser stehen dort nicht. Unfälle passieren dort meines Wissens auch nicht; das weiß ich zufällig noch aus meiner Zeit in der Straßenverkehrsunfallstatistik. Das hier ist das Paradebeispiel für Abzocke schlechthin. Und, da gibt es mehr von.
Wenn doch dort gemessen würde, wo das schnelle Fahren wirklich zu Gefahrensituationen führen würde!! Diese Unfallschwerpunkte sind bekannt.

Gruß
manafraid
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