Zitat:
Zitat von Winnimaus
äähm war das nicht eher so, dass man das Teil zwar BESITZEN durfte, aber nicht BENUTZEN ?
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"Seriöse" Shops verkaufen die mit dem Hinweis
Verkauf nur für Export.
Man muss in der Regel eine Erklärung unterschreiben:
"Hiermit bestätige ich, das ich das bei Ihnen gekaufte Radarwarngerät nicht in Deutschland benutzen werde, da ich es unverzüglich in ein anderes Land mitnehmen werde, als Geschenk oder zum Verkauf an einen dort wohnhaften Bürger in dessen Auftrag ich es besorge."
Ps.
§ 23 Stvo/Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Pps.
Fahrer,die einen Radarwarner benutzen,sollte man den Führerschein entziehen und eine MPU machen lassen.
Sie sind unfähig ein Fahrzeug zu führen.