Wer Fotos von Rezepten /Lebensmitteln sucht um sie auf seiner eigenen Internetpräsentation zu verwenden,der sollte keine von Marion verwenden.
Es gibt aber auch eine Reihe von Urteile die das Ehepaar gar nicht so schön findet.
Beispiel:
Zitat:
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dass das AG Hamburg (Urteil vom 30.12.2008, Az. 36C C 119/08; rechtskräftig) festgestellt habe, dem Fotografen (Folkert K......) stünde bei einer Verletzung seiner Urheberrechte je widerrechtlich verwendetem Foto 100,00 EUR Schadensersatz zu, jedoch keine Erstattung der Rechtsanwaltkosten durch Ausspruch der Abmahnung.
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Auch interessant,sie bekamen auch eine Abfuhr in Bezug "Störerhaftung".
bundesligaforen.de/Hanseatisches Oberlandesgericht 5 U 180/07
Wie das bei M's_Kochbuch funktioniert....
heise.de/Wie ein Webmaster mit Lebensmittelfotos Kasse macht