Achtung Verbraucher – irreführende Reparatur-Gutscheine!!

schnippewippe

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Achtung Verbraucher – irreführende Reparatur-Gutscheine!!

Das Amtsgericht Würzburg hat mit Urteil vom 6.9.2013 entschieden, dass ein Verkäufer kein Zurückbehaltungsrecht an einem eingesandten Notebook geltend machen könne, weil mit Einlösung des Gutscheins kein Reparaturauftrag erteilt worden sei.
Was war geschehen?

Der Kläger hatte online einen Gutschein für eine Notebook-Reparatur ausgedruckt, in dem es hieß:

1. 25,00 € Gutschein für Ihre Notebookreparatur
2. Ein unverbindliches Angebot mit Freigabe der Reparatur zum Vorteilspreis
3. Eine kostenlose Paketmarke

Der Kläger übersandte das defekte Notebook zusammen mit dem Gutschein an den Beklagten.
Der Kläger erhielt sodann eine Auftragsbestätigung. Diese sollte der Kläger schriftlich bestätigen und zurücksenden und hatte auszugsweise folgenden Inhalt:

„Kostenvoranschläge für Notebooks sind freibleibend. Fehlersuchzeiten zur Erstattung von Kostenvoranschlägen sind nach Aufwand kostenpflichtig.“

Diese Auftragsbestätigung hat der Kläger nicht übersandt, vielmehr hat er den Beklagten aufgefordert das Notebook zurückzusenden, ...................weiter im link
 
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