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Alt 26.10.2009, 23:40   #1 (permalink)
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Standard Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber Gesch

Da viele Kunden glauben ihnen muss eine Rechnung per Post zugeschickt werden , hier mal ein Beitrag von 123 Recht .

Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber Geschäftsleuten

Bundesgerichtshof (BGH)
Zitat:
folgende Klausel:

"...mit diesen Tarifen akzeptiert der Kunde, dass er eine Online Rechnung erhält; es erfolgt kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Kunden. Die Online Rechnung ist rechtlich unverbindlich, gesetzliche Anforderungen an Beweis, Aufbewahrung, Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt werden."

Das Gericht hielt die AGB-Klausel, wonach der Kunde den Erhalt einer Online-Rechnung akzeptiert und der Versand einer Rechnung per Briefpost unterbleibt, für zulässig.

Es muss keine Übermittlung an den Kunden erfolgen, so die Richter, sofern der Kunde Verbraucher ist und klargestellt wird, dass sich aus dieser Form der Bereitstellung keine Nachteile ergeben.
Lest euch auch den " Tipp Verbraucher " durch und das nicht vergessen " Wichtig für Alle "
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Geändert von schnippewippe (26.10.2009 um 23:48 Uhr)
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Alt 27.10.2009, 08:05   #2 (permalink)
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Standard AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G

der Tipp Verbraucher ist wirklich nicht schlecht. Allerdings habe ich mittlerweile das Gefühl, daß die Dir weniger einen Erlass dafür bieten (daß Du die online Rechnnung nimms) als vielmehr Dir etwas zusätzlich berechnen (wenn Du die herkömmliche Papierrechnung nutzt).

Gruß vom Papierrechnungsfetischisten
Maddin
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kruemeltee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2009, 13:22   #3 (permalink)
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Standard AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen

Lest euch auch den " Tipp Verbraucher "
Zitat:
Tipp Verbraucher

Eine solche „unverbindliche Rechnung“ kann nicht zum Zahlungsverzug des Kunden führen, da für den Verzug Voraussetzung ist, dass eine Rechnung zugegangen ist.
Würde man diese Rechnungsart als Proformarechnung bezeichnen,dann wüsste jeder das eine solche Rechnung keine Zahlungsaufforderung sein kann.

Eine Rechnung gewährt mir keine Rechte und Pflichten,die ergeben sich schon aus dem Vertragsabschluss.

Ps.
Es ist ein Irrglauben das ich für eine Reklamation eine Rechnung benötige.

Geändert von De kleine Eisbeer (27.10.2009 um 15:32 Uhr)
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2009, 14:35   #4 (permalink)
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Standard AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Ps.
Es ist ein Irrglauben das ich für eine Reklamation eine Rechnung benötige.
aber wollen denn die Verkäufer nicht irgend eine Art von Nachweis, daß ich das Gerät bei denen gekauft habe? (Quittung, Rechnung, etc.)?

Wenn Du mir jetzt sagst, daß Rechnung nicht gleich Quittung ist, dann okay ...

Gruß Maddin
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Alt 27.10.2009, 15:43   #5 (permalink)
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Standard AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G

Zitat:
Zitat von kruemeltee Beitrag anzeigen
aber wollen denn die Verkäufer nicht irgend eine Art von Nachweis, daß ich das Gerät bei denen gekauft habe? (Quittung, Rechnung, etc.)?
Du musst beweisen das du den Gegenstand in dem Geschäft erworben hast.
Ein Kassenbon,Quittung erleichtert es zwar,ist aber nicht notwendig.
Den Beweis kann man auch an Hand eines Zeugen,oder Bankauszug (Kauf mit EC-Karte) erbringen.
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2009, 16:54   #6 (permalink)
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Standard AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G

habsch mir doch gedacht ... wusste nur nicht, daß ein Kontoauszug bzw. ein Zeuge auch ausreicht ... :-)

Gruß Maddin
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kruemeltee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2009, 17:19   #7 (permalink)
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Standard AW: Online Download Rechnung gegenüber Verbrauchern zulässig - nicht aber gegenüber G

Zitat:
Zitat von kruemeltee Beitrag anzeigen
habsch mir doch gedacht ... wusste nur nicht, daß ein Kontoauszug bzw. ein Zeuge auch ausreicht ... :-)

Gruß Maddin
Damit niemand glaubt ich schreibe etwas was nicht stimmt:
"Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat."
Sagt ein Rechtsanwalt,==>> 123recht.net/"Ohne Kassenbon kein Umtausch"
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2009, 17:43   #8 (permalink)
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Ha Der Link ist meiner.
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