AG Charlottenburg: Urheberrechtsverletzung durch das Kopieren von AGB -

schnippewippe

New member
AG Charlottenburg: Urheberrechtsverletzung durch das Kopieren von AGB - See more at: Urheberrechtsverletzung durch das Kopieren von AGB

Die Versuchung ist groß: Man möchte das eigene Geschäft aufziehen und verwendet dafür Teile oder mitunter auch die kompletten AGB von Dritten für seine eigenen Zwecke. Oft wird man damit auch als Anwalt in diesem Bereich konfrontiert: “Ich hab’ mir mal diese AGB zusammenkopiert. Können Sie mir die bitte mal prüfen?”.



Losgelöst von der inhaltlichen Richtigkeit der Klauseln wird dabei jedoch oft die urheberrechtliche Seite vernachlässigt: Denn auch AGB-Texte können durch das Urheberrecht geschützt sein. Übernimmt man in einem solchen Fall den Text ohne Erlaubnis, dann setzt man sich urheberrechtlichen Ansprüchen aus (Unterlassung und Schadensersatz).



Dabei sind keineswegs alle AGB-Texte urheberrechtlich geschützt. Man wird sogar sagen müssen, dass ein Großteil der im Internet verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Urheberrechtsschutz haben. Für den Schutz kommt es letztendlich darauf an, ob einzelne Klauseln oder gar der ganze Text sich von der Masse des Alltäglichen abheben oder nicht. So ist beispielsweise anzunehmen, dass 99 % der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in eBay-Shops verwendet werden, nicht durch das Urheberrecht geschützt sind.......................mehr im link
 
Oben