“Freiwilliges” Weihnachtsgeld doch nicht freiwillig?!? Arbeitgeber verliert beim BAG

schnippewippe

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“Freiwilliges” Weihnachtsgeld doch nicht freiwillig?!? Arbeitgeber verliert beim BAG
Wird laut Arbeitsvertrag Urlaubs- und Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe „gewährt“, so hat der Arbeitnehmer darauf einen verbindlichen Anspruch. Daran ändert auch ein gesonderter Hinweis nichts, die Zahlung erfolge „freiwillig“, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 20.02.2013 (AZ: 10 AZR 177/12).................mehr darüber im link
 

Niclas

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"Klauseln" müssen gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung folgen.
Arbeitsverträge sind keine beliebige Manipuliermasse.
 
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