LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger

schnippewippe

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LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger

Ein interessantes und durchaus erfreuliches Urteil hat uns aus dem Breisgau erreicht: Das Landgericht Freiburg hat einem Massenabmahner in seinem Klagebegehren Recht gegeben – und ihm dennoch die Prozesskosten auferlegt. Begründung: Der Kläger habe durch schlampige Recherche und eine zu unbestimmt gehaltene Abmahnung einen überflüssigen Prozess provoziert, also soll er auch – obschon im Recht – die Kosten dieses Prozesses tragen (vgl. aktuell LG Freiburg, Urt. v. 04.01.2013, Az. 12 O 127/12).................mehr im link
 
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