schnippewippe
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LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau im privaten Bereich
Wegen der unerlaubten Verwendung von Fotos bei einer privaten eBay-Versteigerung ist pro Bild ein Schadensersatz von 20,- EUR angemessen (LG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2012 - Az.: 23 S 66/12).
Bei der Entscheidung ging um nur um Lichtbilder, die nach § 72 UrhG leistungsschutzrechtlich geschützt sind. Es drehte sich nicht um Fotos (Lichtbildwerke), die die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen und somit unter § 2 Abs.1 Nr.5 UrhG fallen. ...................weiter im link