LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau im privaten Bereich

schnippewippe

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LG Düsseldorf: 20 EUR Schadensersatz bei Online-Fotoklau im privaten Bereich
Wegen der unerlaubten Verwendung von Fotos bei einer privaten eBay-Versteigerung ist pro Bild ein Schadensersatz von 20,- EUR angemessen (LG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2012 - Az.: 23 S 66/12).

Bei der Entscheidung ging um nur um Lichtbilder, die nach § 72 UrhG leistungsschutzrechtlich geschützt sind. Es drehte sich nicht um Fotos (Lichtbildwerke), die die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen und somit unter § 2 Abs.1 Nr.5 UrhG fallen. ...................weiter im link
 

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Fotoklau bei eBay: 45 Euro Schadensersatz pro Lichtbild


Fotoklau bei eBay: 45 Euro Schadensersatz pro Lichtbild


Ein solches Lizenzentgelt von 45,00 Euro pro Bild ist dasjenige, auf das sich ein vernünftiger Lizenzgeber an seiner Stelle mit einem vernünftigen Lizenznehmer anstelle des Beklagten angemessener Weise geeinigt hätten. Dies schätzt das Gericht gemäß §§ 495, 287 Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Ihnen zufolge beträgt bei einer Nutzungsdauer von einer Woche bei Veröffentlichung auf einer “Homepage” das Entgelt 90,00 Euro. Indes sind die Werte nicht schematisch zu übernehmen. Im Blick muss bleiben, dass der Kläger nicht zu dem Personenkreis gehört, für den die Honorarempfehlung gemacht sind, etwa (Berufs-)Fotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012 – 2 U 7/11).....................weiter im link
 
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