Verbraucher im Sinne des BGB auch wenn Bestellung mit gewerblichem Anschein erfolgt?

schnippewippe

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Verbraucher im Sinne des BGB auch wenn Bestellung mit gewerblichem Anschein erfolgt?

Wie ist damit umzugehen, wenn etwa ein Freiberufler etwas schriftlich bestellt und dabei seinen Firmenbriefpapier nutzt? Ist der dann Verbraucher oder doch Unternehmer – also stehen ihm am Ende die verbraucherschutzrechtlichen Regelungen zur Seite? Der BGH (VIII ZR 7/09) sagt: Im Zweifelsfall greift der Verbraucherschutz.

Denn: Der hier in Frage stehende §13 BGB, der den Verbraucher definiert, wurde – vom Gesetzgeber bewusst – negativ formuliert. Das bedeutet mit dem BGH:......................weiter dazu im link
 
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