Das Recht am Streik: Auch starke Ausdrücke wie "Betrug" und "Beschiss" sind erlaubt

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Das Recht am Streik: Auch starke Ausdrücke wie "Betrug" und "Beschiss" sind erlaubt

Hallo zusammen!

Wenn sich die Streikenden bei ihren Veranstaltungen Luft machen, sind auch harte Begrifflichkeiten erlaubt. Laut dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az: 8 SaGa 14/12) hat der Arbeitgeber in einem hitzigen Arbeitskampf auch Begriffe wie "Betrug" und "Beschiss" hinzunehmen.

Mit den Slogans hätten die Arbeitnehmer zum Ausdruck gebracht, dass sie sich angesichts des Wechsels des Arbeitgebers «betrogen» gefühlt hätten. So verstanden seien diese Bekundungen von der Meinungsfreiheit noch gedeckt, die im Arbeitskampf auch der Gewerkschaft zustehe.
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