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einschränkender Sternchenhinweis reicht nicht aus
LG München: Wer mit „10% auf alles“ wirbt, muss auch alles 10 Prozent ermäßigt anbieten – einschränkender Sternchenhinweis reicht nicht aus
Publiziert 28. September 2012 | Von Dr. Graf
Rechtsnormen: §§ 3, 4 Nr. 4, 5 UWG
Mit Urteil vom 28.08.2012 (Az. 33 O 13190/12) hat das LG München I entschieden, dass eine Werbung mit der Aussage „10% auf alles“ dann unlauter ist, wenn lediglich mit einem Sternchenhinweis auf Einschränkungen und Ausnahmen hingewiesen wird.
Zum Sachverhalt:.....................im link