schnippewippe
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Hartz IV-Vermögensfreibetrag gilt auch bei gemischter Bedarfsgemeinschaft
Hartz IV-Vermögensfreibetrag gilt auch bei gemischter Bedarfsgemeinschaft
Nach Hartz IV geschütztes Vermögen braucht auch dann nicht verwertet zu werden, wenn der Ehepartner Sozialhilfeleistungen bezieht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 20.09.2012 entschieden (BSG v. 20.09.2012 – B 8 SO 13/11 R -) .
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