Urteil: Abrechnung von vermeintlichen Forderungen aus Abo-Fallen kann Straftat sein

schnippewippe

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Urteil: Abrechnung von vermeintlichen Forderungen aus Abo-Fallen kann Straftat sein

Das Landgericht Hamburg (608 KLs 8/11) sieht im Zusammenhang mit dem Betrieb von so genannten “Abo-Fallen” eine Strafbarkeit. Dabei ist auf die Details zu achten: Nicht der Betrieb der Abo-Falle, sondern erst die Abrechnung der angeblich bestehenden Forderung bei vorher “verstecktem Kostenhinweis” ist letztendlich Anknüpfungspunkt. Hierin ist dann nämlich die Täuschungshandlung zu sehen, die im Gesamtbild mit dem Gericht einen Betrug (§263 I StGB) erkennen lässt. Wo keine Zahlungen erfolgen verbleibt die Strafbarkeit wegen versuchten Betruges.

Die Sache ist kompliziert, erheblich komplizierter als Laien bei dem Thema gerne wahr haben möchten. Am Ende sind m.E. vor allem zwei Punkte in solchen Fällen problematisch

Wo liegt die Täuschungshandlung?
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