Bundesgerichtshof Unwirksame Entgeltklauseln in Branchenbuchverzeichnissen

schnippewippe

New member
Unwirksame Entgeltklauseln in Branchenbuchverzeichnissen
Eigener Leitsatz:

Gemäß § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB nicht Vertragsbestandteil, die insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages ungewöhnlich sind und mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen braucht. Auf Grundlage dieser Regelung ist eine Entgeltklausel für die Eintragung in ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam, wenn solche Dienste einerseits üblicherweise kostenlos angeboten werden und die Klausel im Gegensatz zum sonstigen Dokument derart unauffällig gestaltet und regelrecht versteckt ist, dass der Unterzeichner des Vertrages eine solche nicht vermuten muss.

Auch wir haben schon zahlreiche Mandanten in gleichgelagerten Fällen erfolgreich vertreten und begrüßen vor diesem Hintergrund die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs.



Bundesgerichtshof

Pressemitteilung Nr. 123/2012 zum Urteil vom 26.07.2012

Az.: VII ZR 262/11 ..................mehr im link

Branchenbuchabzocke: Auswahl an Top-Meldungen
Damit es auch viele finden.
BRANCHENBUCHABZOCKE - Aktuelles zu Branchenbuchabzocke bei JuraBlogs


-
 
Oben