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Alt 01.10.2009, 20:47   #1 (permalink)
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Standard Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Landgericht Gießen: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Zitat:
Bereits in der Verhandlung am 2. September habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die versprochenen Gewinne hafte........hier der Bericht
Das Video dazu ZDF

Aber bitte denkt daran ein anderer Richter könnte auch anders urteilen. Aber das kennen wir ja schon von den Abo-Seiten.
Also auch hier keine Grundsatzurteile.

Zitat:
Am 27. Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht Charlottenburg ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin...........link
Mal ein Lustiger Verlauf.
http://www.youtube.com/watch?v=5eAa45ss29o
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Geändert von schnippewippe (01.10.2009 um 20:59 Uhr)
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Alt 15.10.2009, 11:18   #2 (permalink)
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Standard AW: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Recht Brisant - „Sie haben gewonnen!" falsche Gewinnzusagen sind einklagbar
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Alt 15.10.2009, 22:40   #3 (permalink)
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Standard AW: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Endlich mal einer der verknackt wurde...die Frage ist ja auch ob und vor allem wann der "Veranstalter" auch zahlt.....selbst das kann sich noch so einige Jahre hinziehen....
Winnimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2009, 16:53   #4 (permalink)
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Beiträge: 495
Standard AW: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Hier mal eine andere Art von Versprechen;
Wer kennt die Pop-Ups von Planet** nicht?

WDR-Markt erklärt es; WDR Markt - Über dubiose Gewinnzusagen im Internet
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2010, 19:04   #5 (permalink)
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Beiträge: 1.880
Standard AW: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Wieder ein Urteil für den Teilnehmer.

Kaffeefahrten-Anbieter aus Emden muss erneut zahlen


Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 37-jährigen Frank C. diesmal in einem anderen Fall zur Zahlung von weiteren 1500 Euro.
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