LG Essen: Werbender Unternehmer muss Identität angeben - Verweis auf eine Internetsei

schnippewippe

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LG Essen: Werbender Unternehmer muss Identität angeben - Verweis auf eine Internetseite ist nicht ausreichend

LG Essen, Urteil vom 23.11.2011, Az. 41 O 69/11
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UWG
Das LG Essen hat entschieden, dass ein Unternehmer, der via Anzeige Aktionsprodukte bewirbt, zur Angabe seiner Identität verpflichtet ist. Anderenfalls würden wesentliche Informationspflichten verletzt. Der reine Verweis auf eine Internetadresse genüge diesen Informationspflichten nicht. Der Einwand der Beklagten, die Umgestaltung der Werbung sei mit hohen Kosten verbunden und organisatorisch nur schwer beherrschbar, greife nicht, da die Vorgaben des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG eindeutig und zu erfüllen seien. Zum Volltext der Entscheidung:


Landgericht Essen

Urteil..............im link
 

webbi81

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AW: LG Essen: Werbender Unternehmer muss Identität angeben - Verweis auf eine Interne

Wenn ich mir das Urteil anschaue, müssten im gesamten Netz 50% aller Werbenden angezeigt werden. Ich hoffe das macht nicht die Runde.. Ohjee
 
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