Oberlandesgericht - Handyanbieter tricksen mit hohen Gebühren

schnippewippe

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Handyanbieter tricksen mit hohen Gebühren

Mobilfunkanbieter dürfen keine Gebühren berechnen, wenn sie nach Ablauf der Kartengültigkeit das Prepaid-Guthaben ihrer Kunden abrechnen. Außerdem dürfen Telefonfirmen keine Mahngebühren und Rücklastschriftkosten ansetzen, welche die tatsächlichen Kosten übersteigen. Mit dieser Entscheidung bestätigt nun das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ein Urteil erster Instanz.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte einen norddeutschen Mobilfunkanbieter verklagt. Dieser berechnete ein “Dienstleistungsentgelt” von sechs Euro, wenn er das Prepaid-Guthaben erstattete.

Unzulässig, meint das Oberlandesgericht. Jeder Kunde habe ein Recht auf Auszahlung seines Guthabens. Der Mobilfunkanbieter erbringe keine abrechenbare Dienstleistung, vielmehr erfülle er eine eigene gesetzliche Pflicht. Dafür dürften dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt werden.............weiter im link
 
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