LG Oldenburg: Gefährliche Fallen bei vorformulierten Verträgen aus dem Internet

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LG Oldenburg: Gefährliche Fallen bei vorformulierten Verträgen aus dem Internet / Mangelhafter Gewährleistungsausschluss
Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. 6 O 2527/11
§ 309 Nr. 7 a und b BGB

Das LG Oldenburg hat - einer Entscheidung des OLG Oldenburg (hier) folgend - entschieden, dass vorformulierte Kaufverträge aus dem Internet, beispielsweise zum Autokauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und ein enthaltener Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, wenn dieser keine Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthält. So könne bei einem Autoverkauf zwischen Privatleuten der Verkäufer gewährleistungspflichtig werden, wenn er ein solches Formular verwendet habe, da der Gewährleistungsausschluss dann insgesamt unwirksam sei.
 
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