Streitwert „Bilderklau“ im Internet - 3.000,00 EUR

schnippewippe

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Streitwert „Bilderklau“ im Internet - 3.000,00 EUR
Veröffentlicht am 06.02.2012

Eigener Leitsatz:

Das OLG Köln hat seine ständige Rechtsprechung zum „Regelstreitwert“ beim „Bilderklau“ im Internet geändert. Nutzen Privatpersonen oder Kleingewerbetreibende fremde Bilder unrechtmäßig für eigene Zwecke, so ist der Streitwert nun mit 3.000 EUR anzusetzen.

Oberlandesgericht Köln

Beschluss vom 22.11.2011

Az.: 6 W 256/11................................weiter im link
 
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