schnippewippe
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Streitwert „Bilderklau“ im Internet - 3.000,00 EUR
Veröffentlicht am 06.02.2012
Eigener Leitsatz:
Das OLG Köln hat seine ständige Rechtsprechung zum „Regelstreitwert“ beim „Bilderklau“ im Internet geändert. Nutzen Privatpersonen oder Kleingewerbetreibende fremde Bilder unrechtmäßig für eigene Zwecke, so ist der Streitwert nun mit 3.000 EUR anzusetzen.
Oberlandesgericht Köln
Beschluss vom 22.11.2011
Az.: 6 W 256/11................................weiter im link