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Nach den getroffenen Feststellungen beantragte der Angeklagte am 19. Januar 2010 beim zentralen Mahngericht in Uelzen drei Mahnbescheide gegen die Eltern und die Lebensgefährtin seines Schuldners, der ihm aus Warenlieferungsverträgen ca. 11.590 € schuldete und diese nach Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung nicht abtrug. Dabei wusste der Angeklagte, dass ihm unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch gegen seine Antragsgegner zustand.
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Eine solche kriminelle Dummdreistigkeit dürfte ein ziemlich seltener wenn nicht sogar einmaliger Fall sein.
PS: Abofallenabzocker beantragen extrem selten Mahnbescheide wohl mehr aus
Nützlichkeitsüberlegungen heraus, da sie eh wissen, dass die angeblichen Forderungen nicht durchsetzbar sind.