OLG Celle: Vorsätzlich unrichtiger Mahnbescheid ist Betrug

schnippewippe

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OLG Celle: Vorsätzlich unrichtiger Mahnbescheid ist Betrug

Der Tatbestand des Betruges ist erfüllt, wenn ein Mahnbescheidsantrag von dem Antragsteller in Kenntnis der Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung ausgefüllt wird, um den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheids zu veranlassen (OLG Celle, Beschl. v. 01.11.2011 - Az.: 31 Ss 29/11).

Der Angeklagte hatte gegen Dritte Mahnbescheide beantragt, obwohl ihm bekannt war, dass ihm ein Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustand.

Die Celler Richter werteten dies als strafbaren versuchten Betrug.

Der Angeklagte habe in den Mahnbescheiden unrichtige Tatsachen angegeben, um den Rechtspfleger zum Erlass der Mahnbescheide zu veranlassen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass ihm die geltend gemachten Forderungen nicht zustanden................aus dem link
OLG Celle · Beschluss vom 1. November 2011 · 31 Ss 29/11

Sorry, gibt es hier schon.
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Niclas

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Nach den getroffenen Feststellungen beantragte der Angeklagte am 19. Januar 2010 beim zentralen Mahngericht in Uelzen drei Mahnbescheide gegen die Eltern und die Lebensgefährtin seines Schuldners, der ihm aus Warenlieferungsverträgen ca. 11.590 € schuldete und diese nach Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung nicht abtrug. Dabei wusste der Angeklagte, dass ihm unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch gegen seine Antragsgegner zustand.
Eine solche kriminelle Dummdreistigkeit dürfte ein ziemlich seltener wenn nicht sogar einmaliger Fall sein.

PS: Abofallenabzocker beantragen extrem selten Mahnbescheide wohl mehr aus
Nützlichkeitsüberlegungen heraus, da sie eh wissen, dass die angeblichen Forderungen nicht durchsetzbar sind.
 
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